Für Schüler mit einer Rechtschreibstörung gelten ab dem Schuljahr 2024/2025 in einigen Punkten neue Regelungen.
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Im letzten Jahr war die Zeugnisbemerkung, dass die Rechtschreibleistung nicht bewertet wurde, nach einem Gerichtsurteil ausgesetzt worden. Ab diesem Schuljahr muss diese nach einer Anpassung der Schulordnungen wieder ins Zeugnis aufgenommen werden. Außerdem sind wir in der Berufsschule angehalten, in allen Fächern Rechtschreibfehler kenntlich zu machen. Rechtschreibfehler werden bei Schülern/-innen mit einer Rechtschreibstörung aber weiterhin nicht in die Bewertung einbezogen. Geändert wurde auch, dass in Fremdsprachen mündliche Noten als Maßnahme des Notenschutzes nicht mehr stärker gewichtet werden dürfen. Sollte ein/-e Schüler/-in bisher diese Regelung des Notenschutzes haben, so entfällt diese ab diesem Schuljahr.
Alle Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bleiben dagegen unverändert bestehen, d. h. sie werden weiterhin nicht in die Zeugnisse eingetragen. In Bezug auf Lesestörungen – auch in Verbund mit einer Rechtschreibstörung – ändert sich nichts.
Sollten Sie aufgrund dieser Neuregelungen nicht mehr eine Berücksichtigung des Notenschutzes für sich bzw. Ihr Kind wünschen, wenden Sie sich bitte an den Beratungslehrer, OStR Thomas Berberich (
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Eckert, OStD
Schulleiter